Bildung und Teilhabe

Die Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen fördern und unterstützen. Nicht selten ist es Familien finanziell unmöglich, dass die Kinder Sportvereine besuchen, an Freizeitaktivitäten teilnehmen, ein gemeinsames Mittagessen in Schule, Kita oder Hort einnehmen oder aber auch bei Schulausflügen dabei sein können.

Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

Folgende Leistungen sind in diesem Paket enthalten:

  • Eintägige Kita- und Schulausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Angemessene Lernförderung
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Den Umfang der Leistungen und die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Hier finden Sie den Antrag.

Weiterführende Informationen (auch in anderen Sprachen), Ansprechpartner:innen, weitere Antrags-Formulare uva. finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt Potsdam dazu.