Zuschuss aus dem Schulsozialfonds (für die Jg. 1-10) – z.B. auch für Klassenfahrten
Auch für Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket haben, sich jedoch in einer finanziellen Notlage befinden, kann ein anteiliger Zuschuss zu den Fahrtkosten oder zum Lerngruppengeld gewährt werden. Der Zuschuss wird über die Schule aus dem Schulsozialfonds gewährt.
- Füllen Sie das Formular aus und geben Sie Ihre Kontodaten für eine Bezuschussung an.
- Begründen Sie in dem Antrag, warum bei Ihnen eine finanzielle Notlage gegeben ist. (Sie müssen keine Belege beifügen. Für diese Fahrt dürfen jedoch an keiner weiteren Stelle Zuschüsse oder die Kostenübernahme beantragt werden).
- Geben Sie den Antrag im Sekretariat ab.
- Die Entscheidung erfolgt durch den Schulleiter.
Wir prüfen die Anträge und erstatten dann ggf. einen Zuschuss.
Übernahme durch BuT bei Schulfahrten
Für Familien, die berechtigt sind, Leistungen aus dem Bildung und Teilhabe-Paket zu bekommen, werden Schulfahrten in der Regel vollständig übernommen. Hier erhalten Sie Informationen zu Bildung und Teilhabe und auch den Antrag für die Kostenerstattung.
Bitte beachten: Stellen Sie den Antrag für eine Kostenübernahme so früh wie möglich (möglichst mind. 6 Wochen vor der Fahrt), damit der Antrag noch rechtzeitig bearbeitet werden kann. Die Antragstellung erfolgt bei der Landeshauptstadt Potsdam, die Adresse entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
