Informationen für externe Bewerbungen, d.h. für Schülerinnen und Schüler, die nicht an unserer Schule sind.

Bitte geben Sie den Antrag zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe bis einschließlich 16.02.2024 in der Schule ihres Kindes ab.

Bitte geben Sie den Kurswahlbogen bis einschließlich 16.02.2024 am Schulzentrum ab (gern auch per Mail).

Gegen Schuljahresende schicken Sie uns bitte sobald vorhanden bzw. verfügbar folgende Unterlagen per E-Mail an Herrn Schneider zu:

  • Eine Kopie des Dokuments "Bekanntgabe der Noten nach Abschluss aller verpflichtenden Prüfungen", welches Ihr Kind bereits vor den Zeugnissen erhält.
  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses Jahrgang 10 sofort nach Erhalt. Dieses Zeugnis muss zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe berechtigen.
  • Ausgefüllter Kurswahlzettel.
  • Falls zutreffend: Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland.
  • Falls zutreffend: Antrag auf Bildung und Teilhabe.
  • Falls zutreffend: Antrag auf einfachen Nachteilsausgleich oder mit Nachteilsausgleich mit Abweichung von den Standards der Leistungsbewertung.
    • Für den einfachen Nachteilsausgleich benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag und das entsprechende Attest.
    • Für einen Antrag auf Abweichung von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung benötigen wir einen schriftlichen Antrag und dazu ein Attest mit dem die besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit einer Schulpsychologin oder einem Schulpsychologen nachgewiesen werden.
  • Am ersten Schultag:
    Unterlagen zum Schuljahresanfang (Link folgt)

Ergänzende Hinweise für externe Bewerbungen

  • Wenn Ihr Kind von einem Gymnasium wechseln soll, müssen Sie sich bei Aufnahme (also erst wenn Sie von uns eine Zusage bekommen haben) zusätzlich noch schriftlich beim aktuellen Gymnasium abmelden.
  • Wir nehmen auch Schülerinnen und Schüler aus Berlin auf - in diesem Fall stellen Sie bitte den Antrag zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe zum gleichen Termin wie für die internen Bewerbungen (s.u.) direkt an unsere Schule. 

Bitte beachten Sie, dass wir nur bei rechtzeitigem Vorliegen der Unterlagen die Aufnahme rechtzeitig vor den Sommerferien organisieren können.


Informationen zu Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern, die an unserer Schule die 10. Klasse abschließen

Schülerinnen und Schüler, die bei uns die 10. Klasse abschließen, geben folgenden Antrag zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe bis einschließlich 16.02.2024 über die Lerngruppenleitung Ihres Kindes in der Schule ab.

Ist unsere Schule die Erstwunschschule, dann genügt es, ausschließlich das Feld Erstwunsch mit "Schulzentrum am Stern" auszufüllen, da der Schulplatz garantiert ist. Alles weitere wie Kurswahlen, Auslandsaufenthaltanträgte, BuT, NTA läuft ebenfalls über die LG-Leitungen.

Ist ein Wechsel der Schule gewünscht, dann sind die Felder Erstwunsch und Zweitwunsch auszufüllen. In diesem Fall sicherheitshalber bei der Erstwunschschule klären, was da ggf. zusätzlich bezüglich der Anmeldung gewünscht ist.


Die Entscheidung über die Aufnahme wird zum Schuljahresende auf Grundlage der in der Gymnasialen-Oberstufen-Verordnung ausgewiesenen Regelungen getroffen:

In die Einführungsphase kann eintreten, wer

    1. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat,
    2. im Ausland eine vergleichbare Qualifikation erworben hat oder
    3. auf Grund der bisherigen im Ausland absolvierten Schullaufbahn einen erfolgreichen Durchgang der gymnasialen Oberstufe erwarten lässt.
      In den Fällen gemäß den Nummern 2 und 3 sind hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

  • Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 eines Gymnasiums in die Qualifikationsphase versetzt wurden,  können in die Einführungs- oder Qualifikationsphase einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums wechseln. Die Aufnahme in die Qualifikationsphase setzt voraus, dass die Belegverpflichtungen gemäß § 9 erfüllt werden können.
  • Die Aufnahme kann insbesondere versagt werden, wenn die zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife notwendigen Fremdsprachenbelegungen nicht angeboten werden können (siehe unten).

Bei Übernachfrage

    1. Besuchen zunächst die Schülerinnen und Schüler die gymnasiale Oberstufe der Schule, die bereits in einem Schulverhältnis zu dieser Schule stehen.
    2. Erfolgt die Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung von Härtefällen...
    3. und dem Vorrang der Eignung: Dafür ist die zu ermittelnde Durchschnittsnote des Abschluss-Zeugnisses maßgebend.
    4. Schülerinnen und Schüler, die sich im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife befinden (Gymnasium, andere Gesamtschule), können nur aufgenommen werden, wenn nach Berücksichtigung der Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern, die an einer Oberschule die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, freie Plätze zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie auch, dass insbesondere die bisher belegten Fremdsprachen relevant sind:

  • Wurde als zweite Fremdsprache Französisch mindestens 4 Jahre durchgängig belegt, kann im Schuljahr 2023/24 Spanisch als neue Fremdsprache belegt werden oder ein Ersatzfach gewählt werden. Nach Möglichkeit und Anwahl wird auch ein Französischkurs (fortgesetzt) eröffnet. Dieser kann dann ebenfalls belegt werden.
  • Wurde als zweite Fremdsprache Französisch weniger als 4 Jahre belegt, kann im Schuljahr 2023/24 Spanisch als neue Fremdsprache und kein Ersatzfach gewählt werden. Nach Möglichkeit und Anwahl wird auch ein Französischkurs (fortgesetzt) eröffnet. Dieser kann dann ebenfalls belegt werden.
  • Wurde als zweite Fremdsprache Spanisch mindestens 4 Jahre durchgängig belegt, kann Spanisch als fortgesetzte Fremdsprache oder ein Ersatzfach gewählt werden.
  • Wurde neben der ersten Fremdsprache Englisch nur Spanisch und dies weniger als 4 Jahre belegt, muss Spanisch als fortgesetzte Fremdsprache belegt werden. Ansonsten ist der Besuch unserer Gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2023/24 aktuell nicht möglich.
  • Wurde keine zweite Fremdsprache belegt, kann im Schuljahr 2023/24 nur Spanisch als neue Fremdsprache und kein Ersatzfach gewählt werden.

Unsere Aufnahmekapazitäten

Wir können insgesamt 75 Schulplätze im 11. Jahrgang anbieten, um in der gymnasialen Oberstufe einer staatlichen Gesamtschule so bis zum Abitur zu lernen, dass Eigenmotivation, Selbstständigkeit, Verantwortungsübernahme, Kreativität und Zusammenarbeit gefördert werden.

Bitte berücksichtigen: Da Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums beim Ü11-Verfahren Vorrang haben, ist die Anzahl der tatsächlich noch zu vergebenden Plätze deutlich geringer.

Dies sind die Kurswahlmöglichkeiten für das Schuljahr 2024/25:

Wahloptionen_24-25

Allgemein gilt: Die Wahl will gut überlegt sein. Dabei gilt:

  • Im ersten Halbjahr der 11. Klasse (Einführungsphase) findet der Unterricht in Grundkursen statt. (Dabei liegen einige Grundkurse auf der späteren Leistungskursschiene).
  • Am Ende des ersten Halbjahres der 11. Klasse erfolgt die finale Entscheidung für die zwei Leistungskurse.
  • Ab dem zweiten Halbjahr der 11. Klasse ist die Kurswahl verbindlich bis zum Abitur. Spätere Kurswechsel sind nahezu unmöglich, in jedem Fall erfordern sie ein langwieriges Genehmigungsverfahren beim Schulamt.
  • Mit der Kurswahl werden auch schon zum Teil die Abiturprüfungsfächer festgelegt - auch dies bitte beachten:
    • Prüfungsfach (PF) 1 und 2 (schriftlich) sind die Leistungskurse.
    • Insgesamt müssen mit allen vier Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden UND GLEICHZEITIG müssen sich zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache darunter befinden (2-aus-3-Regel).
    • Die finale Wahl der Abiturprüfungsfächer erfolgt zu Beginn der 13. Jahrgangsstufe. Zusätzlich kann dabei eine Besondere Lernleistung (BLL) als fünfte freiwillige Abiturprüfung beantragt werden. Mit der Besonderen Lernleistung kann ein Aufgabenfeld abgedeckt werden. Dies gilt für alle Wahlmöglichkeiten.