Übergang in Jahrgang 7

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Wir nehmen Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf. Diese Schulplätze werden in einem vorgezogenen Verfahren verteilt. Lassen Sie sich bitte von Ihrer zuständigen Grundschule zu den Fristen beraten, zu denen Sie die Anmeldebögen abgeben müssen.
Wir möchten alle Kinder und Eltern, die unsere Schule als Wunschschule in diesem sonderpädagogischen Verfahren angeben, im Vorfeld persönlich kennen lernen. In diesem Gespräch erläutern wir, welche Möglichkeiten und besonderen Herausforderungen es bei uns gibt. Bitte melden Sie sich im Sekretariat (z.B. per Mail), damit wir einen Termin vereinbaren können.

Das allgemeine Übergangsfahren

Wenn Sie sich für einen Schulplatz interessieren, finden Sie hier Informationen vom Tag der offenen Tür am 29.11.2023.

Auf den Veranstaltungen erläutern wir unser Konzept und erklären ausführlich, unter welchen Bedingungen man als Schüler*in aufgenommen werden kann. Wir nehmen Schüler*innen mit allen drei Laufbahnempfehlungen (AHR-Abitur, FOR-Fachoberschulreife und EBR-erweiterte Berufsbildungsreife) auf. Ausschlaggebend ist jeweils der Wunsch der Eltern, wobei die Einstufung nicht über die Möglichkeiten des Abschlusses entscheidet. Welcher Abschluss am Ende des 10. Jahrgangs erreicht werden kann, hängt allein vor dem Lernerfolg in den nächsten Jahren ab.

Wichtig ist noch zu wissen, dass wir als Gesamtschule ein Drittel der Schülerschaft mit dem Laufbahnwunsch AHR aufnehmen. Wenn wir mehr Anmeldungen als Schulplätze haben, vergeben wir die Plätze nach Leistung, indem wir das Grundschulgutachten auswerten.
Zwei Drittel der Schulplätze vergeben wir an Familie mit dem Laufbahnwunsch FOR und EBR. Bei Übernachfrage entscheidet in diesen Bereichen die Nähe vom Wohnort zur Schule.

Weil in jedem Jahr jeweils von den Anmeldungen abhängt, mit welcher Entfernung oder welchem Leistungswert man noch aufgenommen werden kann, kann man nicht im Vorfeld sagen, wo die Grenzen für eine Aufnahme verlaufen. Aussagen dazu können wir erst mit der Versendung der Bescheide machen.

Potsdam, Landkreise und Berlin

Familien aus dem Land Brandenburg werden gleich behandelt, es gibt keinen Vorzug für Schüler*innen aus Potsdam gegenüber solchen aus Potsdam-Mittelmark: Wir entscheiden bei Übernachfrage nach den beiden oben genannten Kriterien.
Schüler*innen aus Berlin können aber in der Sekundarstufe (und in der Grundschule) nur einen Platz erhalten, wenn nach den Anmeldungen aus dem Land Brandenburg noch Pätze frei sind.

Formale Schritte

Sie erhalten von Ihrer Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis das Anmeldeformular. Auf diesem können Sie uns als Erst- oder Zweitwunsch angeben. Bitte notieren Sie auch unsere Schulnummer 150010.
Das Formular geben Sie nach den Winterferien wieder bei Ihrer Grundschule ab, die es dann weiterverteilt.

Wir führen aktuell keine individuellen Aufnahmegespräche (außer für das sonderpäd. Aufnahmeverfahren) und haben kein Schnupperangebot. Zum einen ist dies bei 100 Schulplätzen zeitlich nicht zu realisieren, zum anderen müssen wir bei Übernachfrage wie im letzten Jahr manchen Familien und Kindern absagen, was zu noch größerer Enttäuschung führt.

Informationen zum Quereinstieg