Hier erhalten Sie Informationen zu Möglichkeiten, welche Unterstützung Familien für Lernende der Jahrgänge 1 bis 10 bekommen können:

Lernende der gymnasialen Oberstufe und ihre Erziehungsberechtigten können Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsgesetz erhalten. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

In diesem Flyer der Stiftung SPI sind die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und die zuständigen Stellen zusammengefasst.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an an unsere Schulsozialarbeiterin oder an das Sekretariat. Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich.

Frau Meißner bietet Beratung nach Vereinbarung an. Wenden Sie sich dafür bitte an das Sekretariat.